Rechtsprechung
   BSG, 25.06.2009 - B 11 AL 50/09 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,60768
BSG, 25.06.2009 - B 11 AL 50/09 B (https://dejure.org/2009,60768)
BSG, Entscheidung vom 25.06.2009 - B 11 AL 50/09 B (https://dejure.org/2009,60768)
BSG, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - B 11 AL 50/09 B (https://dejure.org/2009,60768)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,60768) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Mannheim - S 10 AL 754/04
  • LSG Baden-Württemberg - L 3 AL 1748/07
  • BSG, 25.06.2009 - B 11 AL 50/09 B
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 25.06.2009 - B 11 AL 50/09 B
    4 2. Um eine Abweichung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG zu bezeichnen, hat die Beschwerdebegründung einen Widerspruch im Grundsätzlichen oder ein Nichtübereinstimmen tragender abstrakter Rechtssätze in der Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) einerseits und in einer Entscheidung zB des BSG andererseits aufzuzeigen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67).

    Dabei muss die Beschwerdebegründung deutlich machen, dass in der angefochtenen Entscheidung eine sie tragende Rechtsansicht entwickelt ist und nicht nur etwa ungenaue oder unzutreffende Rechtsausführungen oder Rechtsirrtum im Einzelfall die Entscheidung bestimmen (stRspr, ua BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; BSG, Beschluss vom 27. Juni 2002 - B 11 AL 87/02 B).

  • BSG, 29.10.2008 - B 11 AL 52/07 R

    Arbeitslosigkeit - Überschreitung der Kurzzeitigkeitsgrenze des § 118 Abs 2 SGB

    Auszug aus BSG, 25.06.2009 - B 11 AL 50/09 B
    5 Allein auf die Richtigkeit der Entscheidung im Einzelfall beziehen sich aber die Ausführungen des Klägers, das LSG habe die vom BSG geforderte prognostische Betrachtungsweise bei der Ermittlung des Umfangs einer kurzzeitigen Beschäftigung nicht zugrunde gelegt, stattdessen auf die späteren Umstände der Vertragsdurchführung abgestellt und die zitierten Urteile des erkennenden Senats vom 29. Oktober 2008 (B 11 AL 44/07 R und B 11 AL 52/07 R, jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen) insoweit nicht zutreffend angewandt.
  • BSG, 29.10.2008 - B 11 AL 44/07 R

    Arbeitslosigkeit - kurzzeitige Beschäftigung - schwankende Wochenarbeitszeit -

    Auszug aus BSG, 25.06.2009 - B 11 AL 50/09 B
    5 Allein auf die Richtigkeit der Entscheidung im Einzelfall beziehen sich aber die Ausführungen des Klägers, das LSG habe die vom BSG geforderte prognostische Betrachtungsweise bei der Ermittlung des Umfangs einer kurzzeitigen Beschäftigung nicht zugrunde gelegt, stattdessen auf die späteren Umstände der Vertragsdurchführung abgestellt und die zitierten Urteile des erkennenden Senats vom 29. Oktober 2008 (B 11 AL 44/07 R und B 11 AL 52/07 R, jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen) insoweit nicht zutreffend angewandt.
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 25.06.2009 - B 11 AL 50/09 B
    2 1. Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus BSG, 25.06.2009 - B 11 AL 50/09 B
    Vielmehr hätte sich die Beschwerdebegründung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auseinandersetzen müssen, wonach grundsätzlich derjenige die Beweislast für die Tatsachen trägt, die den von ihm geltend gemachten Anspruch begründen (BSGE 6, 70, 72 f; BSGE 35, 216, 217; BSG SozR 1500 § 141 Nr. 9).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 25.06.2009 - B 11 AL 50/09 B
    2 1. Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 27.06.2002 - B 11 AL 87/02 B
    Auszug aus BSG, 25.06.2009 - B 11 AL 50/09 B
    Dabei muss die Beschwerdebegründung deutlich machen, dass in der angefochtenen Entscheidung eine sie tragende Rechtsansicht entwickelt ist und nicht nur etwa ungenaue oder unzutreffende Rechtsausführungen oder Rechtsirrtum im Einzelfall die Entscheidung bestimmen (stRspr, ua BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; BSG, Beschluss vom 27. Juni 2002 - B 11 AL 87/02 B).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 25.06.2009 - B 11 AL 50/09 B
    2 1. Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 25.06.2009 - B 11 AL 50/09 B
    Abgesehen davon, dass die vorgenannten Urteile einen Rückgriff auf die tatsächlichen Umstände der Beschäftigung nicht ausschließen, ist eine fehlerhafte Rechtsanwendung nicht Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7; stRspr).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 25.06.2009 - B 11 AL 50/09 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auch auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und ggf des Schrifttums nicht ohne weiteres zu beantworten ist und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtslage im Allgemeininteresse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 22.02.1973 - 2 RU 128/71

    Beweislast - Ungewißheit - Verkehrsunfall - Verkehrsuntüchtigkeit - Ursachen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht